Impressum
ANBIETERKENNZEICHNUNG
WINBRIDGE AG
Stockerstrasse 23, 8002 Zürich, Schweiz
Telefon +41 (0)44 515 29 00
Fax +41 (0)44 515 29 01
CEO/VERWALTUNGSRAT
Daniel Kuster
HANDELSREGISTER DES KANTONS ZÜRICH
Unternehmens-Identifikations-Nummer (UID) CHE-107.408.182, Eintragung am 17.06.1992
FINANZMARKTREGULIERUNG NACH SRO-VQF
Registernummer 12 947
WINBRIDGE untersteht nicht dem FINIG
Als Vermögensverwalter nach Art. 17 Abs. 1 FINIG gilt, wer gestützt auf einen Auftrag gewerbsmässig im Namen und für Rechnung der Kundinnen und Kunden über deren Vermögenswerte im Sinne von Art. 3 Bst. c Ziff. 1-4 FIDLEG verfügen kann.
Durch den Verweis in Art. 17 Abs. 1 FINIG auf Art. 3 Bst. c Ziff. 1-4 FIDLEG sind Vermögenswerte nach Art. 17 Abs. 1 FINIG auf Finanzinstrumente gemäss FIDLEG beschränkt. Als Finanzinstrumente gelten gemäss Art. 3 Bst. a FIDLEG Beteiligungs- und Forderungspapiere, Anteile von kollektiven Kapitalanlagen, strukturierte Produkte, Derivate, gewisse Einlagen sowie Anleihensobligationen.
Art. 3 Abs. 1 der Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV; SR 950.11) nimmt Forderungen aus einem Konto- oder Depotvertrag auf Auszahlung oder physische Lieferung, namentlich von Fremdwährungen, Festgeldern oder Edelmetallen, ausdrücklich vom Begriff Finanzinstrumente aus.
Gemäss dem Erläuterungsbericht zur Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und Aufsichtsorganisationen-verordnung (AOV) vom 6. November 2019 gilt die Verwaltung von Kundenguthaben aus in Depots oder auf Konti gehaltenen Fremdwährungen, Festgeldern oder Edelmetallen nicht als Vermögensverwaltung, soweit kundenseitig Anspruch auf Auszahlung oder physische Lieferung besteht (S. 19).
Vorliegend ist die WINBRIDGE AG einzig im Devisenhandel tätig. Sie setzt keine Devisenderivate oder strukturierte Produkte ein. Den Kunden steht jederzeit das Recht zu, das gesamte Kapital oder einen Teil davon an sich auszahlen zu lassen. Somit bietet die WINBRIDGE AG keine Finanzinstrumente im Sinne von Art. 3 Bst. a FIDLEG an. Entsprechend untersteht die WINBRIDGE AG nicht dem FINIG.
FINANZOMBUDSSTELLE SCHWEIZ (FINOS)
Die WINBRIDGE AG erfüllt die gesetzliche Anschlusspflicht an eine Ombudsstelle gemäss Art. 77 FIDLEG und ist der Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), eine gemäss Art. 84 Abs. 1 FIDLEG rechtlich anerkannte Ombudsstelle, angeschlossen.
LEGAL ENTITY IDENTIFIER
LEI 875500I8ZA2ZCJ369L15
KONZEPT, DESIGN UND PROGRAMMIERUNG DER WEBSITE
OOKOM, Natascha Fankhauser